Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum German Brand Award 2026
GRUNDLAGEN
Der German Brand Award wird jährlich von der Stiftung Rat für Formgebung vergeben. Die Ausrichtung des Awards erfolgt durch die Rat für Formgebung Service GmbH (Rat für Formgebung).
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die ausschließliche vertragsrechtliche Grundlage für die Teilnahme am German Brand Award 2026 (Award) zwischen dem Rat für Formgebung und der Anmelderin/dem Anmelder des Awards dar. Geschäftsbedingungen der Anmelderin/des Anmelders werden nicht anerkannt, auch wenn diesen im Einzelfall seitens des Rat für Formgebung nicht ausdrücklich widersprochen wird.
TEILNAHMEVORRAUSSETZUNGEN
Am Award können Beiträge (Projekte) teilnehmen, die von den Stiftungsmitgliedern des Rat für Formgebung, des German Brand Institute oder dem Rat für Formgebung zum Award nominiert werden, sowie nicht nominierte Projekte, die mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
Excellent Brands:Animal & Pet Supplies • Banking & Financial Services • Beauty & Care • Building & Elements • Chemicals, Materials, & Supplies • Consumer Electronics • Corporate Services • Culture & Concerts • Digital Service Portals & Platforms • Education & Research • Fashion • Fast Moving Consumer Goods • Health & Pharmaceuticals • Heating & Bathroom • Industry, Machines & Engineering • Insurance • Interior & Living • Kids & Toys • Kitchen & Household Appliances • Leisure & Crafts • Lighting • Logistics & Infrastructure • Luxury • Media & Entertainment • Non-Governmental Organization & Public Affairs • Office & Stationery • Real Estate & Property • Sports & Outdoor Goods • Sports Associations & Sporting Clubs • Telecommunications & IT • Tools & Gardening • Tourism & Gastronomy • Trade Fairs & Event Locations • Trade, Retail & e-Commerce • Transport & Mobility
Darüber hinaus hat die Anmelderin/der Anmelder die Möglichkeit ein Projekt in bis zu drei der nachfolgenden Zusatzkategorien anzumelden:
Brand Innovation of the Year • Circular Brand of the Year • Corporate Brand of the Year • Digital Brand of the Year • Employer Brand of the Year • Newcomer Brand of the Year • Product Brand of the Year • Service Brand of the Year • Sustainable Brand of the Year
Innerhalb dieser Zusatzkategorien werden Projekte von klein- und mittelständischen Unternehmen und von Großunternehmen getrennt voneinander betrachtet und ausgezeichnet.
Excellence in Brand Strategy and Creation:
Acustic & Sensoric branding • Ambient Media & Outdoor Advertising • Architecture & Buildings • Brand Events • Digital Campaign • Classic Campaign • 360° Campaign • CRM & Personalization • Digital Solutions & Apps • Fairs & Exhibition • Influencer Marketing • Intranet & Collaboration • Movies, Commercials & Virals • Point of Sale • Print • Public Relations • Social Media • Storytelling & Content Marketing • User Experience • Web & Mobile • Brand Design - Product Brand • Brand Design - Corporate Brand • Brand Design - Logo • Brand Design - Packaging • Brand Design - Product Design • Brand Strategy - B2B • Brand Strategy - B2C • Brand Behaviour • Brand Digitalization • Brand Innovation & New Business Models • Branded CSR - Social • Branded CSR - Environmental • Employer Branding Activities & Campaigns • Internal Branding & Brand Academies
Darüber hinaus hat die Anmelderin/der Anmelder die Möglichkeit ein Projekt in bis zu drei der nachfolgenden Zusatzkategorien anzumelden:
AI Project of the Year • Brand Efficiency of the Year • Brand Experience of the Year • Brand Impact of the Year • Brand Innovation of the Year • Brand Revival of the Year • Brand Strategy of the Year • Circular Brand of the Year • Lighthouse Project of the Year
Innerhalb dieser Zusatzkategorien werden Projekte von klein- und mittelständischen Unternehmen und von Großunternehmen getrennt voneinander betrachtet und ausgezeichnet.
Dabei sind nur solche Projekte zugelassen, deren Markteinführung bzw. Veröffentlichung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Den geeigneten Nachweis hierüber hat die Anmelderin/der Anmelder nach Aufforderung durch den Rat für Formgebung zu erbringen.
Die Anzahl der Anmeldungen ist nicht begrenzt. Es besteht die Möglichkeit, Projekte in einer Kategorie und maximal drei Zusatzkategorien gleichzeitig zum Award einzureichen. Eine Auszeichnung eines Projekts kann in mehreren Kategorien und/oder mehreren Zusatzkategorien erfolgen.
ANMELDUNG, EINREICHUNG UND VERSICHERUNG DER PROJEKTE
3.1 Der Rat für Formgebung lädt die Anmelderinnen und Anmelder der Projekte schriftlich zur Teilnahme am Award ein. Mit dem Schreiben erhält jede Anmelderin/jeder Anmelder einen persönlichen Benutzernamen (E-Mail-Adresse) sowie im Falle einer Nominierung eine Projekt-ID für jedes nominierte Projekt. Alle Projekte können im persönlichen Log-in-Bereich unter mydesigncouncil.gdc.de (MDC) zum Award angemeldet werden. Diese Anmeldung erfolgt online nach Freigabe der Projektdaten sowie nach dem Lesen und Bestätigen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Award.
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur vollständigen Zahlung der betreffenden Gebühren und Kosten. Der Rat für Formgebung gewährt eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung, wenn diese innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Freigabe der Einreichung schriftlich an brandaward@gdc.de gerichtet ist (eine nicht erfolgte Einsendung bzw. Bereitstellung von Material zur Beurteilung des Projekts durch die Jury gilt nicht als Stornierung). Nach Ablauf dieser Frist ist die Rückerstattung der unter Ziffer 6 genannten Gebühren/Kosten bei der Anmeldung nicht mehr möglich und ein Rücktrittsrecht der Anmelderin/des Anmelders ist ausgeschlossen.
Die Anmelderin/der Anmelder ist zur Durchführung des Anmeldeprozesses befugt. Der Vertrag wird ausschließlich digital geschlossen und nicht in Papierform ausgetauscht.
Grundsätzlich behält sich der Rat für Formgebung nach interner Prüfung vor, nicht nominierten Projekten die Teilnahme am Award zu verweigern. Die Anmelderin/der Anmelder eines nicht nominierten Projekts erhält eine schriftliche Benachrichtigung über den Ausgang der Prüfung. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der Anmelderin/dem Anmelder und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der Anmelderin/dem Anmelder die Kosten und Gebühren für die Anmeldung nicht in Rechnung gestellt, bzw. bei bereits durchgeführter Zahlung der Kosten und Gebühren für die Anmeldung wird die Transaktion rückgängig gemacht.
Mit der Anmeldung eines nominierten Projekts hat die Anmelderin/der Anmelder die Berechtigung, das Nominee-Package gegen die unter Ziffer 6 dieser Bedingungen aufgeführte Gebühr zu erwerben und umgehend zu nutzen. Mit der Anmeldung eines nicht nominierten Projekts hat die Anmelderin/der Anmelder die Berechtigung, das Nominee-Package gegen die entsprechenden Gebühren zu erwerben, erhält jedoch erst nach erfolgter Prüfung des angemeldeten Projekts und nach Erhalt einer positiven Mitteilung Zugang zu den Inhalten des Nominee-Packages. Dieses berechtigt die Anmelderin/den Anmelder zur Nutzung des Labels „Nominee 2026“ im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt für ihre/seine Unternehmenskommunikation und zur kostenpflichtigen Bestellung weiterer Marketing Services. Bei negativer Mitteilung wird der rechtsgültige Vertrag zwischen der Anmelderin/dem Anmelder und dem Rat für Formgebung aufgehoben. In diesem Fall werden der Anmelderin/dem Anmelder die Gebühren für das Nominee-Package nicht in Rechnung gestellt. Bei gegebenenfalls bereits durchgeführter Zahlung werden diese zurückerstattet.
Die Daten der Anmelderin/des Anmelders und der angemeldeten Projekte werden im Falle einer Auszeichnung für Veröffentlichungen, für die Online-Galerie und für die Anfertigung der Urkunden sowie weiterer Werbemittel übernommen und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers verarbeitet. Für fehlerhafte oder falsche Angaben übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung.
3.2 Die Anmelderin/der Anmelder kann ausschließlich digitale Präsentationen der Projekte zum Award für die Jurysitzung einreichen. Die Daten können über den in der Anmeldebestätigung enthaltenen Upload-Link hochgeladen, oder nach vorheriger Absprache per E-Mail an brandaward@gdc.de bereitgestellt werden.
Ist der deutsche oder englische Projekttext bei der Einreichung nicht vorhanden, stellt der Rat für Formgebung eine Übersetzung zur Verfügung, übernimmt aber keine Haftung für den Inhalt.
Die Art der Anlieferung und Abholung erfolgt je nach Auswahl bei Freigabe der Einreichung.
Alle Daten zum Projekte müssen mit der mitgeteilten Projekt-ID gekennzeichnet werden und diese bei der Anlieferung gut sichtbar angebracht sein. Der Verlust und/oder die Nichtjurierung ungekennzeichneter Projekte gehen zulasten der An- melderin/des Anmelders. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Kennzeichnung trägt die Anmelderin/der Anmelder.
3.3 Die Kosten und alle Risiken des Transports für den An- und Abtransport derangemeldeten Projekte trägt ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder. DerRat für Formgebung verpflichtet sich, die Anmelderin/den Anmelder umgehendvon sichtbaren Transportschäden bei Eingang der Projekte zu informieren. FürProjekte, die aus dem Ausland angeliefert werden, müssen eigenverantwortlichalle erforderlichen Zollmodalitäten auf eigene Kosten der Anmelderin/des Anmel-ders abgewickelt werden. Für die Dauer der Einreichung der angemeldeten Projek-te übernimmt der Rat für Formgebung keine Haftung gegen Untergang, Diebstahlund/oder Beschädigung. Zum Zeitpunkt der Anmeldung sollten alle notwendigenVersicherungen abgeschlossen worden sein.
Alle Anlieferungen durch Speditionen und/oder Lieferunternehmen müssen eben-erdig erfolgen. Eine Laderampe ist nicht vorhanden. Können Anliefernde ein Pro-jekt nicht selbstständig abladen und benötigen Hilfsmaterial (Stapler, Hubwagen,o. ä.) für das Abladen, so akzeptieren die Auftraggebenden (Anmelderin/Anmel-der) etwaige Kosten, die durch den zusätzlichen Aufwand entstehen. Die Kostenwerden der Anmelderin/dem Anmelder nach der Jurysitzung in Rechnung gestellt.Projekte aus der Kategorie Lighting müssen für die Jurysitzung funktionstüchtig,mit einem Eurostecker versehen und für den Gebrauch mit 230 V Strom ausgelegtsein. Sind für die Präsentation zur Jurysitzung ergänzende Arbeiten (z. B. Stecker-tausch, Stromwandler, o. ä.) notwendig, so akzeptiert die Anmelderin/der Anmel-der etwaige Kosten, die entstehen können. Die Kosten werden der Anmelderin/dem Anmelder nach der Jurysitzung in Rechnung gestellt.
3.4 Die Projekte sind in einer für den Rückversand wiederverwendbaren und transportsicheren Verpackung anzuliefern. Ist dies nicht der Fall, übernimmt der Rat für Formgebung für eventuell entstandene Schäden durch den Rücktransport keine Haftung.
3.5 Das Projekt ist innerhalb der benannten Frist von der Anmelderin/dem Anmelder abzuholen. Die Abholerin/der Abholer muss sich ausweisen und die Projekt-ID für das abzuholende Projekt angeben können. Speditionen oder Kurierdienste müssen einen Auftrag der Anmelderin/des Anmelders mit der Projekt-ID des abzuholenden Projekts vorweisen können. Wenn dies nicht der Fall ist, behält sich der Rat für Formgebung vor, das Projekt nicht auszuhändigen. Projekte, die nicht innerhalb der in den Anmeldeunterlagen angegebenen Frist von der Anmelderin/dem Anmelder abgeholt wurden, werden anschließend 10 Werktage kostenpflichtig eingelagert (40,00 EUR/Projekt/Tag, zzgl. evtl. anfallender Sonderkosten für Transport) und danach auf Kosten der jeweiligen Anmelderin/des jeweiligen Anmelders entsorgt (40,00 EUR/Projekt zzgl. evtl. anfallender Sonderkosten für die Entsorgung).
3.6 Wird der Rat für Formgebung zur Montage von demontiert angelieferter Projekte beauftragt, übernimmt der Rat für Formgebung eine Haftung entsprechend der nachfolgenden Regelung. Die Anmelderin/der Anmelder ist verpflichtet, eine sachgerechte Montageanleitung in deutscher oder englischer Sprache mitzuliefern. Gleiches gilt für die Demontage des Projekts für den Rücktransport. Eine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigung der Projekte ist ausgeschlossen, es sei denn, dem Rat für Formgebung, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last; die Haftung des Rat für Formgebung für fahrlässiges Verhalten ist auf einen Maximalwert von 1.500 EUR beschränkt, unabhängig der Anzahl der jeweils durch eine identische Anmelderin/einen Anmelder angemeldeten Projekte.
Der Rat für Formgebung haftet nicht für Schäden, die beim Auf- und/oder Abbau entstehen, sofern keine Beauftragung vorliegt. Wird ein Projekt demontiert angeliefert und es liegt keine Beauftragung zum Aufbau durch den Rat für Formgebung vor, ist der Rat für Formgebung berechtigt, das Projekt aufzubauen, übernimmt allerdings keine Haftung bei im Rahmen des Auf- oder Abbaus entstandenen Schäden.
3.7 Der Rat für Formgebung empfiehlt der Anmelderin/dem Anmelder, alle notwendigen Versicherungen abzuschließen.
3.8 Für Anmelderinnen und Anmelder, die ihren Geschäftssitz in der Volksrepublik China, Taiwan, Macau SAR oder Hongkong SAR haben, wird die operative Umsetzung (Steuerung der Anmeldung, Handling der Projekte, Rechnungsstellung und Zahlungsempfang) für den Rat für Formgebung durch ihre Tochtergesellschaft, die Firma German Design Council (Shanghai) Co. Ltd, Shanghai, China (Details unter nachfolgender Ziffer 12) übernommen.
UNFALLVERHÜTUNG
Wenn Projekte benutzbar oder in Betrieb ausgestellt bzw. vorgeführt werden, haben sie den gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in Deutschland, insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften, zu entsprechen und sind mit den in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen zu versehen. Für Schäden, die durch die aufgestellten Gegenstände entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder. Die Anmelderin/der Anmelder hat den Rat für Formgebung auch unbeschränkt von etwaigen Schadensersatzforderungen Dritter freizustellen.
Etwaige Schäden, entstanden während der Jurysitzung, müssen unverzüglich binnen einer Woche beim Rat für Formgebung gemeldet werden. Beizulegen sind eine Schadensbeschreibung sowie eine bildliche Dokumentation des Schadens.
BEWERTUNG
Über die Vergabe der Auszeichnungen entscheidet eine unabhängige und sachverständige Jury. Die Jurymitglieder setzen sich zusammen aus Vertretern von Wissenschaft, Beratung, Dienstleistung und Agenturen. Die Projekte sollen sich in folgenden Gesichtspunkten durch besonders hervorgehobene Eigenschaften auszeichnen:
Eigenständigkeit und Markentypik • Markenprägnanz • Differenzierung zum Wettbewerb • Zielgruppenrelevanz • Homogenität des Markenergebnisses • Gestaltungsqualität des Markenauftritts • Innovationsgrad • Nachhaltigkeit • Kontinuität • Zukunftsfähigkeit • Preispremium • Wachstum • Ökonomischer Erfolg
Die vorstehende Reihenfolge stellt keine Kriterien- und Bewertungsrangfolge für die Jury dar. Die Entscheidung der Jury wird schriftlich bestätigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wurde ein freigegebenes Projekt nicht innerhalb der angegebenen Frist zur Jurysitzung angeliefert, so behält sich die Jury das Recht vor, das Projekt auch anhand der freigegebenen Daten aus der Anmeldung im MDC (siehe Ziffer 3.1) zur Bewertung zu verwenden. Eine Entscheidung der Jury anhand dieser Informationen ist ebenso gültig.
Innerhalb der Jurysitzung ist die Jury berechtigt, ein Projekt in einer von der Anmeldung abweichenden Kategorie auszuzeichnen.
GEBÜHREN/KOSTEN
6.1 Gebühren/Kosten bei der Anmeldung
Gebühren bei der Anmeldung (Excellent Architecture, Excellent Communications Design, Excellent Product Design)
Anmeldung zum Award pro Projekt* bis zum 05. Dezember 2025 (Early Bird) 449,00 EUR
Anmeldung zum Award pro Projekt* nach dem 05. Dezember 2025 (Regulär) 490,00 EUR
Anmeldung zum Award pro Projekt* nach dem 27. Februar 2026 (Last Call) 635,00 EUR
Optionales Nominee-Package** 1.950,00 EUR
*Sofern die Anmeldung eines Projekts in mehreren Kategorien erfolgt, ist die Gebühr bei der Anmeldung nur einmal zu entrichten.
**Bei Anmeldungen nicht nominierter Projekte ausschließlich nach erfolgreicher Prüfung des angemeldeten Projekts zugänglich. Wurde das Label bereits heruntergeladen, ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Die Gebühren/Kosten werden im Falle einer Auszeichnung nicht mit den Servicegebühren für Gewinnerinnen und Gewinner verrechnet. Im Falle einer Stornierung und gegebenenfalls bereits durchgeführter Kreditkartenzahlung werden die Transaktionen rückgängig gemacht.
Inhalt des Nominee-Packages:
„Nominee“
Uneingeschränkte Nutzung des „Nominee“-Labels für eigene Kommunikationsmaßnahmen
Zwei personalisierte Urkunden als PDF
Social Media Frames zur eigenen Nutzung
Textbausteine für eigene Pressemeldungen6.2 Zahlung Anmeldung
Die Anmelderin/der Anmelder erhält eine Rechnung über die Gebühren und die Kosten bei der Anmeldung. Zusätzlich ist eine Zahlung im Anmeldeprozess per Kreditkarte möglich; die im Kreditkartenzahlungsprozess verarbeiteten Daten erfolgen durch den Zahlungsabwickler Stripe, Inc., es gelten dessen diesbezügliche Bedingungen (www.stripe.com). Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet, eine Unternehmensbescheinigung vorzulegen. Alle Preise gelten pro angemeldetem Projekt zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Die Anmelderin/der Anmelder hat auf die korrekte Schreibweise der Rechnungsadresse (Rechtsform, Adresse) zu achten; für nachträgliche Änderungen der Rechnung behält sich der Rat für Formgebung vor, eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen. Ein abweichender Rechnungsempfänger kann nur auf eine Tochter- oder Schwestergesellschaft ausgestellt werden.
Sollte der Zahlungseingang nicht rechtzeitig beim Rat für Formgebung verzeichnet werden, behält sich dieser vor, das angemeldete Projekt nicht zur Jurierung zuzulassen.
Mit wirksamer Anmeldung ist die Anmelderin/der Anmelder zur Zahlung der Gebühren und Kosten verpflichtet. Die Nichtzahlung der Anmeldegebühr führt nicht zu einer Abmeldung oder Stornierung; die eingegangenen vertraglichen Pflichten bleiben also bestehen.
6.3 Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen
Im Falle einer Auszeichnung fallen die nachfolgenden Servicegebühren je nach Auszeichnung (pro Auszeichnung) an.
“Winner” 3.650,00 EUR
“Gold” 4.650,00 EUR
„Best of Best“ 6.650,00 EUR
6.4 Zahlung Servicegebühren/Kosten für Gewinner*innen
Die Anmelderin/der Anmelder erhält eine Rechnung über diese Servicegebühren und Kosten für Gewinnerinnen/Gewinner. Unternehmen aus Drittländern (außerhalb EU und EFTA) sind verpflichtet, eine Unternehmensbescheinigung beizubringen. Alle Preise gelten pro Auszeichnung zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Eine Selektion/Nichtinanspruchnahme der Services im Falle einer Auszeichnung ist ausgeschlossen. Der Rat für Formgebung ist berechtigt, zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wenn die betreffenden Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner nicht fristgerecht eingegangen sind.
Auch wenn das Projekt nicht digital eingereicht wird, behält sich der Rat für Formgebung vor, dieses Projekt mit dem in der Online-Anmeldung eingereichten Bild der Jury vorzulegen. In diesem Fall kann auch dieses Projekt entsprechend ausgezeichnet werden, mit allen damit verbundenen Kosten und Gebühren.
Unternehmen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Förderung zu stellen. Dabei gelten die im Antrag genannten Richtlinien. Die Förderung beinhaltet den Erlass der anfallenden Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner. Die Gebühren/Kosten bei der Anmeldung, das Nominee-Package sowie weitere optionale Services sind von diesem Kostenerlass nicht betroffen. Der Antrag muss fristgerecht gestellt werden. Das Antragsformular steht online zur Verfügung.
6.5 Service-Leistungen für Gewinner*innen:
“Winner”
Uneingeschränkte Nutzung des „Winner“-Labels für Print- und Web-Anwendungen
Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
Präsentation der Marke/des Projekts in der Online-Galerie mit Verlinkung
Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services-Produkten
Einladung zur German Brand Convention*
Einladung zur Preisverleihung in Berlin und Empfang der Urkunde
Professionelle Fotos vor der Fotowand
Kurzer Clip zum Projekt/zur Marke für Social Media geeignet
Statement der Jury in Deutsch und Englisch zur eigenen Nutzung“Gold”
Uneingeschränkte Nutzung des „Gold“-Labels für Print- und Web-Anwendungen
Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
Präsentation der Marke/des Projekts in der Online-Galerie mit Verlinkung
Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services-Produkten
Einladung zur German Brand Convention*
Einladung zur Preisverleihung in Berlin und Empfang der Urkunde
Professionelle Fotos vor der Fotowand
Kurzer Clip zum Projekt/zur Marke für Social Media geeignet
Statement der Jury in Deutsch und Englisch zur eigenen Nutzung
Zielgruppengenaue Anzeige auf Facebook oder Instagram mit Verlinkung
Hochwertige Award-Skulptur mit Label„Best of Best“
Uneingeschränkte Nutzung des „Best of Best“-Labels für Print- und Web-Anwendungen
Zwei personalisierte Urkunden in einem hochwertigen Rahmen
Whitepaper und Templates für eigene Presseaktivitäten
Präsentation der Marke/des Projekts in der Online-Galerie mit Verlinkung
Zugang zu weiteren kostenpflichtigen Marketing Services-Produkten
Einladung zur German Brand Convention*
Einladung zur Preisverleihung in Berlin und Empfang der Urkunde
Professionelle Fotos vor der Fotowand
Kurzer Clip zum Projekt/zur Marke für Social Media geeignet
Statement der Jury in Deutsch und Englisch zur eigenen Nutzung
Zielgruppengenaue Anzeige auf Facebook oder Instagram mit Verlinkung
Hochwertige Award-Skulptur mit Label
Die Preisübergabe findet im Rahmen der Award-Show auf der Bühne statt*Die Teilnahme ist nur nach verbindlicher und fristgerechter Anmeldung und unter Berücksichtigung des verfügbaren Ticketkontingents möglich
6.6 Vertragsstrafenregelung bei unzulässiger Verwendung von Nominee-Leistungen
Verwendet die Anmelderin/der Anmelder Inhalte des Nominee-Packages bzw. wirbt die Anmelderin/der Anmelder mit einer Nominierung, obwohl sie/er diese Leistungen weder erworben hat, noch nominiert wurde, fällt für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000,00 an.
6.7 Sollten die Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen/Gewinner (unter Ziffer 6.3 zu sehen) nicht innerhalb der Zahlungsfrist der ersten Rechnung beglichen werden, besteht kein Anspruch auf die vollständigen Leistungen des entsprechenden Service-Pakets.
6.8 Mit der Anmeldung des Projekts erklärt sich die Anmelderin/der Anmelder damit einverstanden, im Falle einer Auszeichnung das Label erst nach Ende der Kommunikationssperre (wie vorab per E-Mail mitgeteilt) zu veröffentlichen.
VERÖFFENTLICHUNG
7.1 Zur Dokumentation des Awards erscheint eine Veröffentlichung der Gewinnerinnen und Gewinner in der Online-Galerie und auf ausgewählten Kanälen. Der Rat für Formgebung ist für die Gestaltung der gesamten Dokumentation verantwortlich.
7.2 Der Rat für Formgebung haftet nur im Rahmen des unter Ziffer 3.1 festgelegten Umfangs für vorsätzlich bzw. grob fahrlässige Gestaltungsfehler. Eine Rückerstattung der Servicegebühren/Kosten für Gewinnerinnen und Gewinner ist nicht möglich.
7.3 Für die Veröffentlichungen verwendet der Rat für Formgebung das Text- und/oder Bildmaterial, das die Anmelderin/der Anmelder in Zusammenhang mit der Anmeldung gemäß obiger Ziffer 3 bereits zur Verfügung gestellt hat.
Bei der Zurverfügungstellung der Bilder ist die Anmelderin/der Anmelder ausdrücklich verpflichtet, dem Rat für Formgebung mitzuteilen, ob Dritte (z. B. Fotografinnen/Fotografen) in der Online-Galerie zu benennen sind. Die von der Anmelderin/dem Anmelder mit dem Foto übermittelten Metadaten, sofern diese von der Anmelderin/dem Anmelder zur Verfügung gestellt werden, bleiben unverändert. Im Übrigen wird diesbezüglich auf Ziffer 8 verwiesen.
Das grafische Erscheinungsbild der Veröffentlichungen und der Kommunikationstools entspricht dem festgelegten Gesamtlayout durch den Rat für Formgebung. Die freigegebenen Bild- und Textvorlagen der Anmelderin/des Anmelders werden vom Rat für Formgebung gestaltet. Die Anmelderin/der Anmelder hat keinen Anspruch auf Einflussnahme hinsichtlich der Gestaltung und Anordnung.
7.4 Der Rat für Formgebung behält sich vor, Einträge nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen wegen ihrer technischen Form oder ihrer örtlichen Herkunft abzulehnen; dasselbe gilt, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder die Veröffentlichung für den Rat für Formgebung unzumutbar ist. Hat die Anmelderin/der Anmelder die Zurückweisung zu vertreten, so sind dem Rat für Formgebung die bis dahin entstandenen Kosten zu erstatten. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, im Übrigen haftet der Rat für Formgebung nach den Regelungen der Ziffer 3.6.
7.5 Der Versand der Urkunden erfolgt nach der Preisverleihung an die von der Anmelderin/dem Anmelder angegebene Adresse, sofern diese nicht im Rahmen der Preisverleihung ausgehändigt wurden. Bei Komplikationen aufgrund falscher Angaben müssen etwaige Kosten für eine erneute Zustellung von der Anmelderin/dem Anmelder getragen werden.
SCHUTZRECHTE
8.1 Projekte, die ein Schutzrecht (Warenzeichen, Markenzeichen, Gebrauchsmuster, Patent oder Ähnliches) verletzen, sind von einer Teilnahme ausgeschlossen. Jede Anmelderin/jeder Anmelder hat den Rat für Formgebung dahingehend zu informieren, ob gegebenenfalls Gerichtsverfahren (preisesrechtliche, wettbewerbsrechtliche, patentrechtliche, warenzeichenrechtliche oder urheberrechtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem angemeldeten Projekt stehen) im Hinblick auf das angemeldete Projekt anhängig sind. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus der Verletzung dieser Bedingungen entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
8.2 Die Urheberrechte an den zum Award angemeldeten Projekten (Fotos, Videos und Texte) verbleiben zu jeder Zeit bei der jeweiligen Anmelderin/dem jeweiligen Anmelder. Die Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte für den Award und den damit verbundenen Leistungen überlässt die Anmelderin/der Anmelder dem Rat für Formgebung. Insbesondere hat die Anmelderin/der Anmelder dafür zu sorgen, dass entsprechende Nutzungsrechte (z. B. von Fotos) vorliegen. Für sämtliche Schäden, die dem Rat für Formgebung aus der Verletzung dieser (etwaig unzureichenden) Nutzungsrechte entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Ein Anspruch der Anmelderin/des Anmelders auf Nutzungsentgelt besteht nicht.
Beim Hochladen von Fotos wird der Erhalt der Metadaten zum Bild nicht immer gewährleistet. Für Schäden, insbesondere Forderungen Dritter, die aus etwaigen Unrichtigkeiten und damit verbundenen Ansprüchen Dritter durch die angegebenen Metadaten entstehen, haftet ausschließlich die Anmelderin/der Anmelder und stellt den Rat für Formgebung auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei.
8.3 Fotos und Filmaufnahmen, welche im Auftrag des Rat für Formgebung bei Veranstaltungen aufgenommen werden, verwendet der Rat für Formgebung ausschließlich zur Dokumentation, zur Berichterstattung und zu Werbezwecken. Mit der Anmeldung erklärt sich die Anmelderin/der Anmelder mit dieser Nutzung einverstanden. Dieses Einverständnis kann zu jedem Zeitpunkt formlos widerrufen werden (z. B. per E-Mail an die Adresse presse@gdc.de oder schriftlich an den Rat für Formgebung).
HAFTUNG DES RAT FÜR FORMGEBUNG
Kann die Online-Galerie, die Award-Show oder die Ausstellung zum Award infolghöherer Gewalt nicht in vollem Umfang oder nicht rechtzeitig erscheinen oder stattfinden, ergeben sich daraus keine Ansprüche der oder des Anmelder*in. Im Übrigen haftet der Rat für Formgebung entsprechend der Regelungen in Ziffer 3.6.
SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksamoder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführ-bar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An dieStelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksa-me und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Ziel-setzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungengelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist
ANERKENNTNIS, GERICHTSSTAND
Anlässlich der unter obiger Ziffer 3 beschriebenen Anmeldung bestätigt dieAnmelderin/der Anmelder, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen gelesen und verstanden zu haben. Die Anerkenntnis dieser Allgemeinen Ge-schäftsbedingungen wird spätestens durch die erfolgreiche Anmeldebestätigungdokumentiert. Eine erfolgreiche Anmeldung kommt nur durch vorherige Bestäti-gung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Diese Bestätigungdokumentiert, dass die Anmelderin/der Anmelder die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Der auf Grundlage dieserAllgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführte Award richtet sich nicht anVerbraucher. Die Anmelderin/der Anmelder erklärt sich damit einverstanden,dass das angemeldete Projekt am Award teilnimmt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrags ist Frankfurt am Main. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Frankfurt am Main.
ORGANISATION
Geschäftsstelle des Awards und Ansprechpartner bei Rückfragen:
Rat für Formgebung Service GmbH
Messeturm
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60327 Frankfurt am Main
T +49 (0) 69 24 – 74 48 688
F +49 (0) 69 24 – 74 48 700
brandaward@gdc.deGeschäftsstelle des Awards für Anmelder*innen mit Geschäftssitz in der VR China, Macau SAR, Hongkong SAR und Taiwan:
German Design Council (Shanghai) Co., Ltd.
Shanghai International Trade Center, Room 1106
No. 2201, West Yan‘an Road, Changning District
200336 Shanghai, P. R. China
T +86 (0) 21 - 6890 0658
F +86 (0) 21 - 6890 2600
info[at]german-design-council.cn